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Ein allgemeines Modell zur Erklärung des Organisationsverhaltens. Ergebnisse von Simulationsstudien
(2022)
Der vorliegende Beitrag präsentiert ein (Simulations-) Modell zur Erklärung des Verhaltens von Organisationen. Der Modellentwurf basiert auf einem funktionalistischen Ansatz. Danach kann eine Organisation nur überleben, wenn es ihr gelingt, den Systemanforderungen, die sich auf Or-ganisationen richten, zu genügen. Veränderungen von Systemanforderungen bewirken daher An-passungsreaktionen, die allerdings nicht reibungslos ablaufen. Das Modell beschreibt den Verhal-tensprozess, der durch ein gestörtes Systemgleichgewicht ausgelöst wird. Als Modellvariable fun-gieren die Systemanforderungen und das zu seiner Bewältigung implementierte Institutionelle Ar-rangement sowie außerdem Sensitivität, Handlungsbereitschaft, Beharrung, Realismus, Identifika-tion, Handlungsdruck, Unsicherheit, Dysfunktion und Dissonanz. Die Simulationsrechnungen zei-gen, wie sich aus den jeweiligen Variablenkonstellationen bestimmte Verhaltensmuster herausbil-den und welche Mechanismen dafür verantwortlich sind.
Die wissenschaftliche Arbeit analysiert den interkulturellen Austausch zwischen der Türkei und Deutschland auf der Ebene von Forschungskooperationen und bei Akquisitionsgesprächen in der Türkei. Anhand von weiteren Situationsanalysen werden auch die Erfahrungen der Autorin in Deutschland aufgezeigt. Die teilnehmenden Beobachtungen und Situationsanalysen vertiefen empirisch die Frage der kulturellen und sozialen Bedingungen einer Markterschließung im Bereich von menschlichen Beziehungen und ökonomischen Rahmenbedingungen – wobei vor allem Forschungskooperationen in den Feldern von Ernährung und Pharmazie von Interesse sind. Die Analysen der teilnehmenden Beobachtungen werden anhand der Kulturdimensionen von Hofstede durchgeführt, es wird gezeigt inwieweit diese anwendbar sind und mögliche Ergebnisse für die Bewertungen einer Kultur erlauben könnten. Die Kulturdimensionen von Hofstede stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit. Zuerst wird die aktuelle politische und wirtschaftliche Lage der Türkei in den letzten 20 Jahren aufgezeigt, dann wird das Konzept der „Interkulturellen Kompetenz“ beleuchtet. Sodann wird das Kulturkonzept von Hofstede im interkulturellen Dialog betrachtet und die allgemeine Kritik an Hofstede dargestellt, auch alternative Theorieansätze werden beschrieben. Die Strategie des Fraunhofer Forschungsverbunds wird über das praktische Vorgehen beleuchtet und Faktoren für den Erfolg beschrieben. Die Arbeit schließt mit einem methodisch-philosophischen Ausblick hinsichtlich des Zusammenhangs vom korrelativen Denken und der Anwendung der Kulturdimensionen von Hofstede.
Die institutionelle Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder im Alter von 0-3 Jahren erfährt seit Beginn der Diskussionen um einen quantitativen Ausbau der institutionellen Betreuungsplätze für diese Altersgruppe, einen intensiven Wandel. Zwischen den beteiligten Akteur*innen werden durch diese Entscheidung (Rechtsanspruch vgl. KiföG 2008) Diskurse auf allen Ebenen initiiert.
Um dem steigenden Bedarf an qualifizierten Frühpädagogischen Fachkräften (0-3 J.) gerecht werden zu können, werden Ausbildungskapazitäten erhöht und Angebote der Fort- und Weiterbildung ausgebaut. Dabei haben sich eine Vielzahl neuer Angebote entwickelt und die Formate, Inhalte, Curricula und die Dozent*innen/Lehrenden stark diversifiziert.
Die vorliegende Dissertationsschrift eröffnet eine Metaperspektive auf das Feld der Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Frühpädagogik (Kinder von 0 bis 3 Jahren) und leistet einen Beitrag zur (didaktischen) Weiterentwicklung und Reflexion dieser vielfältigen Lehr-/Lernsettings. Den Kern der Dissertationsstudie bilden qualitative leitfadengestützte (Expert*innen-) Interviews. Das forschungsleitende Interesse ist auf Lehrende in Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Frühpädagogik (Kinder von 0 bis 3 Jahren) gerichtet, die zum Zeitpunkt der Erhebungen bereits langjährig in diesem Feld tätig sind. Ausgewählte Ebenen und Dimensionen einer Professionalisierung des Feldes werden daher primär aus der Perspektive der dort lehrend tätigen Akteur*innen, transparent gemacht.
Integriert wird hierbei u.a. die Offenlegung der Anforderungen an die Fachkräfte (die Lernenden) und ihre Aus-, Fort- und Weiterbildner*innen (die Lehrenden) im Kontext der zu gestaltenden (lebenslangen) Lehr-/Lernprozesse. Es werden zentrale Zusammenhänge und Abhängigkeiten aufgezeigt, um eine weitere Systematisierung des Feldes der Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Bereich der institutionellen Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder von null bis drei Jahren zu unterstützen. Es wird gezeigt, dass Lehrende, die in Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Bereich der institutionellen Bildung, Erziehung und Betreuung null- bis dreijähriger Kinder langjährig tätig sind, Perspektiven, Strategien und Ansätze entwickelt haben, um mit der vorhandenen Komplexität, den Anforderungen und Strukturen des Feldes, bei der Planung sowie Realisierung von Lehr-/Lernprozessen zukunftsorientiert umzugehen. Für die Erarbeitung einer Aus- oder Fort- und Weiterbildung müssen schwerpunktspezifisch, grundlegende, feldbezogene Implikationen und Zusammenhänge aufgearbeitet und den Lernenden transparent gemacht werden. Für die Erarbeitung eines Themas/einer Theorie werden von Lehrenden Reflexionsfolien zur Kontextualisierung dieser sowie Fokussierung und Individualisierung der Lehr-Lernprozesse eingesetzt. Es wird deutlich, dass die am/im Lehr-/Lernprozess beteiligten/wirkenden Ebenen, Akteur*innen und Anforderungen/Konstruktionen sich dabei in wechselseitigen Prozessen der Gestaltung und Aushandlung befinden. Durch ihre vielfältigen Tätigkeitsfelder und Impulse leisten die Lehrenden selbst einen elementaren Beitrag zur Weiterentwicklung des Feldes.
Der menschengemachte Klimawandel und seine Folgen erfordern zügiges, entschlossenes und zielgerichtetes Handeln. Mit dem Pariser Klimaabkommen hat sich die Staatengemeinschaft zum Ziel gesetzt, die Klimaerwärmung bei 1,5°C zum vorindustriellen Niveau aufzuhalten. Deutschland hat daher beschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die selbstgesteckten Zwischenziele werden jedoch verfehlt. Der überwiegend auf fossilen Energieträgern beruhende Verkehrssektor ist einer der wenigen Sektoren deren Emissionen steigen statt sinken. 95 % der Emissionen in diesem Sektor werden durch den Straßenverkehr emittiert. Insofern ist es relevant, die Verkehrsmittelwahl im Individualverkehr genauer zu betrachten. Das Auto ist – im Gegensatz zu Fuß-, Rad- und öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) – positiv konnotiert mit „Fortschritt, Modernität und individueller Freiheit“. Zudem wird das Auto seit Jahrzehnten in unserer Gesellschaft finanziell und räumlich bevorzugt. Daraus sind Privilegien und Probleme erwachsen: unverhältnismäßige Raumnahme und
die Degeneration des öffentlichen Raumes Verursachung von hohen externen Kosten, die nicht durch die Verursachenden sondern durch die gesamte Gesellschaft getragen werden, gesetzliche Bevorzugung sowie staatliche und kommunale Subventionen. Aufgrund dieser strukturellen Privilegierung ist es kaum möglich, eine Änderung des Mobilitätsverhaltens von Individuen zu erwarten, solange sich die Rahmenbedingungen nicht ändern.
Im deutschen Schulsystem wurde auf die Coronapandemie mit vielfältigen, teilweise schnelllebigen Maßnahmen reagiert. Insbesondere drei Akteursgruppen versuchten dabei Einfluss zu nehmen: Schulen, Familien und Politik. Theoretisch gerahmt von Schimanks (2010) Akteur-Struktur-Dynamiken, wird im Beitrag empirisch der Fragestellung nachgegangen, wie Schulen, Familien und Politik sich in Presseberichten positionieren bzw. positioniert werden. Auf der Grundlage dieser medialen Konstruktion erschließen wir, wie sich die Akteursgruppen selbst und wie sie die jeweils beiden anderen sehen. Untersucht wurde die deutsche Presseberichterstattung während zwei Drei-Monats-Zeiträumen im Jahr 2020. Aus einer Vielzahl verschiedenartiger bundesweiter und regionaler in der Datenbank LexisNexis verzeichneter Quellen wurden zwei Datensätze erstellt (n=178) und einer qualitativen thematischen Analyse unterzogen.
Datensatz 1 wurde induktiv, Datensatz 2 deduktiv codiert. Sechs Themen wurden aus den Daten herausgearbeitet, die aus indirekter Perspektive tiefgehende Einblicke in die Selbst- und Fremdwahrnehmung jeder Akteursgruppe sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf bieten. Wie die Analyse zeigt, gibt es von Seiten der schulischen AkteurInnen eine wachsende Digitalisierungsbereitschaft. Darüber hinaus folgt aus den als zu kurz-greifend aufgefassten politischen Maßnahmen der Gestaltungswille, den Digitalisierungsschub nachhaltig bestmöglich zu nutzen. Es lässt sich ferner ein zunehmender Zusammenhalt zwischen Schulen und Familien beobachten. Beide bringen in ansteigendem Maße Verständnis für die Situation und die Handlungen der anderen Gruppe auf. Gleichzeitig stehen Schulen und Familien der Akteursgruppe Politik zunehmend kritisch gegenüber und nehmen deren Handeln als nicht zukunftsorientiert, wenig kohärent und soziale Disparitäten vergrößernd wahr. Um Handeln und Handlungsintentionen besser verstehen, nachvollziehen und teilweise erklären zu können, werden die drei untersuchten Gruppen Schimanks vier partiellen Akteursmodellen zugeordnet. Auf Basis der Analyse werden Dynamiken in der Entwicklung von Akteurskonstellationen diskutiert.
Mit dem Ausbruch des neuartigen Corona-Virus Ende Dezember 2019 in der chinesischen Stadt Wuhan kam es innerhalb kürzester Zeit zur weltweiten Ausbreitung und in Folge zu einem pandemischen Notstand, welcher die Arbeitswelt nachhaltig verändern sollte. Weltweit verhängte Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens führten zu massiven Einschränkungen des Alltags- und Berufslebens vieler Arbeitnehmer. Unternehmen sahen sich folglich dazu gezwungen, in kürzester Zeit schnelle und flexible Lösungsmöglichkeiten durch die Nutzung mobiler Arbeitsformen zu entwickeln, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuhalten. Für zahlreiche Beschäftigte wurde das Arbeiten von Zuhause damit kurzerhand zur neuen Realität, insbesondere im grenzüberschreitenden Bereich. Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer in Europa befanden sich im Zuge der Pandemie im Homeoffice. Vor allem im internationalen Bereich haben sich im Zuge dessen neue Arbeitsformen und Trends entwickelt. „Remote Work“, „Workation“3, „Digital Nomads“ oder etwa „Hybrid Working“ sind Begriffe, die durch die neue Flexibilität in der Arbeitswelt entstanden sind. Viele Unternehmen nehmen die Corona-Pandemie als Anlass dafür, ihren Beschäftigten auch in Zukunft weiterhin Möglichkeiten des flexiblen, ortsunabhängigen Arbeitens anzubieten. Einer Umfrage zufolge wollen etwa 77% der befragten Unternehmen auch nach der Krise mobiles Arbeiten ermöglichen.4 Insbesondere für internationale Mitarbeiter,
die im Ausland wohnen und für ihren inländischen Arbeitgeber in Deutschland tätig werden, bietet mobiles Arbeiten neue flexible Möglichkeiten und Chancen Privat- und Berufsleben im Heimatland zu vereinen. Weitere Arbeitnehmer sehen hierin die Chance Arbeit und Urlaub zu vereinen, indem z.B. vom Ferienhaus aus in Dänemark gearbeitet wird. Internationale Auslandseinsätze sind in der Praxis allerdings mit einem hohen Regulierungsbedarf verbunden, da hierbei regelmäßig Fragestellungen im Hinblick auf steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche als auch arbeitsrechtliche Aspekte zu klären sind, bevor eine solche grenzüberschreitende Tätigkeit rechtssicher erfolgen kann.
Zu klären sind Fragen wie: Was ändert sich an der Steuerpflicht des Arbeitnehmers, sobald dieser einer Homeoffice-Tätigkeit im Ausland auf bestimmte Zeit für seinen inländischen Arbeitgeber nachgeht? Auf welcher Rechtsgrundlage kann mobiles Arbeiten im Ausland vereinbart werden? Was für Rahmenbedingungen sollten für eine solche Auslandstätigkeit festgehalten und entsprechend reguliert werden? Inwiefern ist der inländische Betriebsrat bei einer mobilen Auslandstätigkeit zu beteiligen? Die rechtlichen Risiken und Rechtsunsicherheiten bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit sind vielseitig und nicht zu unterschätzen. Zudem gibt es bislang noch keine eindeutigen rechtlichen Regelungen für mobiles Arbeiten im Ausland, sodass vorerst nur auf allgemeine Grundsätze zurückgegriffen werden kann.6 Unternehmen laufen damit schnell Gefahr, die Risiken, die im Hinblick auf mobiles Arbeiten im Ausland drohen, zu übersehen und Anfragen ihrer Mitarbeiter vorschnell, ohne sich mit den hiermit verbundenen rechtlichen Konsequenzen auseinanderzusetzen, zu genehmigen.
Ziel dieser Thesis soll es sein, Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter auf die Risiken von mobiler Arbeit im Ausland aufmerksam zu machen, ein Problembewusstsein für die gegenwärtigen Rechtsunsicherheiten zu schaffen und davon ausgehend Gestaltungsmöglichkeiten für einen rechtssicheren Umgang mit mobiler Arbeit im grenzüberschreitenden Bereich zu formulieren. Hierfür wird im Zuge der Arbeit ein
Leitfaden zur rechtskonformen Ausgestaltung von mobiler Arbeit im Ausland konzipiert. Da der Umfang der Bachelorarbeit beschränkt ist, soll der Fokus im Rahmen dieser Thesis auf mobiler Arbeit im EU-Ausland liegen. In diesem Rahmen werden die Risiken im Hinblick auf ausgewählte steuerrechtliche sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen herausgearbeitet.
Nachhaltigkeitsziele im Sinne einer Ökologie, Ökonomie und Soziokultur lassen sich im Bauwesen auf verschiedene Instrumente zurückführen. Optimierung des Wärmeschutzes durch die Energieeinsparverordnung (Effizienz) oder Minimierung von Abfall im Kreislaufwirtschaftsgesetz
(Suffizienz). Um jedoch eine neue Qualität der Nachhaltigkeit zu schaffen, ist ein Paradigmenwechsel notwendig. Dabei können Cradle to Cradle Prinzipien als ökoeffektive Methode angewandt werden, in dem exemplarisch die Biodiversität eingebunden, gesunde Bauprodukte verbaut und erneuerbare Energien genutzt werden. Die Natur dient als Vorbild (Konsistenz). Demnach werden Gebäude nützlich für Mensch, Umwelt und Gesellschaft umgesetzt und gleichzeitig Werte geschaffen. Für den deutschen Einzelhandel bestehen vielschichtige Potenziale, da der Gebäudebestand mit mehreren Millionen Quadratmetern bedeutend ist und die Bauwerke aufgrund von Konzeptänderungen oder Verschleiß der Ladenflächen regelmäßig umgebaut werden.
Die Forschung beginnt mit einer Bestandsaufnahme von Cradle to Cradle Bauprodukten und Analyse eines real umgesetzten Einkaufszentrums. Um Einflussfaktoren von Stakeholdern zu identifizieren, wurden qualitative Experteninterviews mit ausgewählten Projektbeteiligten
aus Bauherrn, Betreibern, Beratern, Mietparteien und Herstellern durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde erforscht, inwieweit sich Bauprodukte aus der Gebäudeplanung in
wissenschaftlicher Theorie und praktischer Bauwirtschaft umsetzen lassen, Geschäftsmodelle anwendbar sind, Trends und Innovationen im Zusammenhang stehen oder Änderungen in Politik oder Wirtschaft notwendig sind. Im Ergebnis wurden Maßnahmen für eine neue Qualität der Nachhaltigkeit bei Einzelhandelsgebäuden identifiziert. Exemplarisch wird anhand der Interviews deutlich, dass neben einem staatlichen Umweltzeichen oder einer Green Building Planungsdisziplin,
insbesondere die Ökonomie in Form von Investitions- und Betriebskosten den größten Stellenwert besitzt. Es braucht einen staatlichen Regulierungsrahmen und neue Geschäftsmodelle, damit nachhaltige Bauprodukte wirtschaftlich werden und durch Stakeholder in
den Prozessen der Planung, Bauausführung und dem Betrieb berücksichtigt werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien als Ausprägung des klimaschutzpolitischen Substitutionsansatzes wird in Deutschland mithilfe verschiedener Gesetze gesteuert. Dabei haben sich in mehr als 30 Jahren umfangreiche Regelungsstrukturen herausgebildet. Besonders ausgeprägt ist dies im Stromsektor zu beobachten. Hier kön-nen ausgehend vom Kartellrecht über den Zwischenschritt des Stromeinspeisungsgesetzes bis zu den verschie-denen Fassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vielfältige Entwicklungslinien anhand ausgewählter kon-kreter Veränderungen aufgezeigt werden. Sowohl im Hinblick auf Änderungsdynamik wie -tiefe deutlich weni-ger ausgeprägt sind dagegen die Entwicklungslinien im Wärmesektor. Diese nehmen ihren gesetzlichen Ur-sprung erst 2009 mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, um dann zusammen mit den gebäudebezoge-nen Effizienzregelungen 2020 infolge eines umfassenden rechtlichen Konsolidierungsschritts im Gebäudeener-giegesetz zu münden.
Die Ausgestaltungsschritte im deutschen Erneuerbare-Energien-Recht sind auf vielfältige Weise mit den Ent-wicklungen im europäischen Rechtsrahmen zur Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien verwoben. Dies betrifft zunächst die Judikatur zu den primärrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung mitglied-staatlicher Förderinstrumente, gilt aber besonders für die Entwicklungen im Sekundärrecht. Hier hat sich seit 2001 in mehreren Schritten eine immer detailliertere sekundärrechtliche Ordnung entwickelt. Dabei beinhalten die Entwicklungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinien nicht nur eindimensional Steuerungs- und Bindungs-wirkungen von der supranationalen in Richtung der mitgliedstaatlichen Ebene. Vielmehr finden sich darin auch Entwicklungen zur Beschränkung der europarechtlichen Einflüsse, namentlich der Vorgaben zur Warenver-kehrsfreiheit und des Beihilferechts, die eine unmittelbare Reaktion der Mitgliedstaaten auf die Entscheidun-gen der europäischen Gerichte und der Europäischen Kommission darstellen.
Das Erneuerbare-Energien-Recht ist zudem eingebettet in das übergreifende Umweltenergie- und Klima-schutzrecht. Mit der sowohl auf europäischer als auch deutscher Ebene im Werden befindlichen umfassenden Klimaschutzordnung lassen sich ebenso wie mit dem sich fortlaufend ändernden Instrumentenmix zahlreiche Wechselwirkungen feststellen. Der mit der neuen Klimaschutz-Governance geschaffene prozedurale Rahmen etabliert ein System von Klimaschutzzielen, Evaluierungs- und Nachsteuerungsvorgaben. Dieser ist aber mit dem Erneuerbare-Energien-Recht und dessen Zielen nur lose verbunden. Detaillierungsgrad und Steuerungs-wirkung der europäischen und der deutschen Klimaschutz-Governance unterscheiden sich dabei deutlich, was auch mit den stärkeren Koordinationsbedürfnissen im eher vertikal orientierten supranationalen Regelungs-verbund begründet ist.
Dass die Entwicklung im Erneuerbare-Energien-Recht in absehbarer Zeit zu einem Endpunkt gelangen könnten, ist nicht zu erwarten. Dies wird deutlich, wenn die tatsächlichen Herausforderungen der Transformation und aktuell diskutierte Themenfelder für die weitere Fortschreibung dieses Rechtsbereichs betrachtet werden. Dabei sind die verschiedenen Dimensionen der Integration erneuerbarer Energien zur Vertiefung der System-transformation ebenso von Bedeutung, wie Regelungen zu Akzeptanz und Teilhabe sowie zur Beantwortung der Verteilungsfragen einerseits und eine Reduktion des Komplexitätsumfangs im Recht anderseits.
Die Dissertation leistet einen Beitrag zur Erforschung der Schriften John Stuart Mills, indem darin Mills rudimentär ausformulierte Denkfigur und Forschungslücke der „Art of Life“ untersucht wird. Die Autorin erweitert die traditionelle Interpretation Mills als klassischem Utilitaristen um einen geschärften Blick auf Mills Handhabung des antiken Theorieelements der Tugend. Drei überlappende thematische Zugänge – Lust, Charakter, Glückseligkeit – dienen der Veranschaulichung und Stärkung der These, wonach es sich bei Mills Theorie um eine hedonistische, perfektionistisch gefärbte Theorie der guten Lebensführung handelt. Der methodische Rückgriff auf die Lust- und Glückskonzeption des Aristoteles erlaubt es Mills differenzierte Auffassung von Lust bzw. Freude zu ergründen, die Rolle des menschlichen Charakters für das (moralische) Handeln festzustellen und eudemische Spuren im Verständnis von Glück aufzudecken. Abschließend bietet die Dissertationsschrift eine Interpretation der Schriften Mills als Lebenskunstphilosophie mit moralischen und außer-moralischen Ebenen und zeigt Anschlusspotentiale zu antiken, sowie zeitgenössischen (Lebenskunst) Theorien auf.
Die Wahl der Rechtsform stellt im Zuge der Neugründung eines Startup-Unternehmens für die Gründer eine wichtige Entscheidung dar, denn sie beeinflusst unmittelbar den Gründungsprozess sowie im Nachhinein den Geschäftsbetrieb der gegründeten Gesellschaft. Besonders interessant ist eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung, welche die beliebte GmbH als Kapitalgesellschaft ermöglicht und damit eine persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter verhindert. Problematisch ist jedoch für Gründungsinteressierte, die zu Anfang über nicht genügend Startkapital verfügen, die hohe Summe des geforderten Mindeststammkapitals der GmbH aufzubringen. Hier könnte die UG (haftungsbeschränkt) als Option infrage kommen, da sie eine Haftungsbeschränkung ermöglicht und dabei kein gesetzlich festgelegtes Mindeststammkapital bei der Gründung fordert (§ 5a Abs. 1 GmbHG).
Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage, weshalb sich die UG (haftungsbeschränkt) gerade für die Gründung eines Startup-unternehmens als optimale Einstiegsrechtsform eignet. Das Ziel der Arbeit ist, die UG (haftungsbeschränkt) in ihrer Besonderheit mit den speziellen Sondervorschriften, die in § 5a GmbHG verankert sind, darzustellen. Zudem soll die Verbundenheit zur GmbH aufgezeigt werden. Die Arbeit dient dabei auch als Leitfaden für die Neugründung eines Startup-Unternehmens in Form der UG haftungsbeschränkt) und zeigt, wie die Gründung auf einfachster Weise unter geringen Kosten mit dem Start einer UG (haftungsbeschränkt) gelingen kann.