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Befreiung aus dem Kreislauf des Konsums. Über den Beitrag von Yoga zu einer suffizienten Lebensweise
(2014)
Suffizienz ist ein Strategieansatz, dessen Verfolgung für das Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung unerlässlich ist. In ihrer praktischen Umsetzung trifft die Suffizienzstrategie jedoch auf vielfältige Hindernisse, die die Etablierung von konkreten Maßnahmen verhindern. Im Rahmen dieser Arbeit wurde untersucht, inwiefern die Philosophie und Praxis des Yoga einen Schlüssel für die Umsetzung der Suffizienz auf privater Ebene darstellen kann. Nach der Methodik der qualitativen Sozialforschung wurden Einzelinterviews mit Yogalehrer*innen durchgeführt, deren Auswertung das Transformationspotenzial des Yoga in Richtung einer suffizienten Lebensweise näher erläutert. Die Forschungsergebnisse bestätigen eine Suffizienzorientierung der befragten Personen seit dem Beginn ihrer Yogapraxis und deuten auf eine erhöhte Bereitschaft für die Akzeptanz von Suffizienzmaßnahmen hin. Ein direkter Zusammenhang zwischen Yoga und dem Wissen um die Notwendigkeit einer suffizienten Lebensweise konnte nicht nachgewiesen werden.
Die Ergebnisse dienen der Suffizienzforschung als Ansatzpunkte für die Entwicklung neuer Umsetzungsstrategien.
Das Recht der Freileitung im Spannungsfeld planerischer, technischer und ökologischer Anforderungen
(2019)
Die Energiepolitik in Deutschland hat in den letzten Jahren umfassende Veränderungen erfahren. In den Fokus rücken dabei immer mehr die erneuerbaren Energien. Deren Anteil an der gesamten Energieerzeugung wird in Zukunft weiter ansteigen. Hintergrund ist die Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung: Im Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung von 2010 wird eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40% bis zum Jahr 2020 und bis zum Jahr 2050 sogar um 80% gegenüber dem Stand von 1990 angestrebt. Neben dem Energiekonzept der Bundesregierung stellen das Reaktorunglück von Fukushima und die damit verbundene Energiewende 2011 eine wesentliche Zäsur für die Energiepolitik in Deutschland dar. Die Folge war ein beschleunigter Ausstieg aus der Kernenergie sowie die sofortige Abschaltung von acht Kernkraftwerken. Neben der Laufzeitverkürzung und Stilllegung von Atomkraftwerken wurde auch das aus mehreren neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen bestehende Energiepaket verabschiedet. Dort wurde mit der Einführung der §§ 12a ff. Energiewirtschaftsgesetz erstmalig eine bundesweite Bedarfsplanung für den Bau von Höchstspannungsleitungen festgelegt. Zudem erfolgte mit der Einführung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) erstmalig ein bundesweit gültiges Gesetz für die Planung von Vorhaben auf der Ebene der Höchstspannungsnetze. Die vorliegende Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund die Frage, ob durch die neu geschaffenen Regelungen des NABEG für Höchstspannungsleitungen eine Beschleunigung innerhalb des Planungsverfahrens erreicht werden kann und ob die mit dem NABEG verfolgten Ziele umgesetzt worden sind. Dabei wird aufgezeigt, wie sich die Zielsetzungen des NABEG zu den denjenigen Zielen der im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu beachtenden, sonstigen fachspezifischen Gesetzen verhalten. Der Beschleunigungsgedanke darf nicht dazu führen, dass umwelt-, immissionsrechtliche und sonstige fachgesetzliche Aspekte an Gewicht verlieren. Dabei werden auch mögliche Probleme der jetzigen Gesetzeslage beim Freileitungsausbau sowie weitere gesetzliche Möglichkeiten, die Beschleunigung des Netzausbaus zu erreichen, aufgezeigt.
In zahlreichen, sowohl wissenschaftlichen als auch politischen Veröffentlichungen, wird die "Energiewende" als Transformationsprojekt eingeordnet. Zweifelsohne birgt eine Umstellung auf ein erneuerbares Energiesystem transformative Potenziale. Die Bedeutungsbestimmung von "Energiewende" oder auch Transformation bleibt in Politik und Forschung aber häufig unklar. Um dem zu begegnen, wird in der vorliegenden Studie die Bedeutung von "Energiewende", wie sie im Bundestag verhandelt wird, untersucht. Darauf aufbauend wird analysiert, ob und inwiefern die „Energiewende“ einem Anspruch als Transformationsprojekt gerecht werden kann, bzw. wie sich die Wirkrichtung der mit "Energiewende" verbundenen Politiken im Spannungsfeld beharrend – reformistisch – transformativ verorten lässt. Die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Bundestags-Debatten um "Energiewende" leitet sich diskurstheoretisch unter anderem aus der ihnen zukommenden "Schaufensterfunktion" ab, wonach die Debatten strategisch auf eine außerparlamentarische Öffentlichkeit ausgerichtet sind. Hinzu kommt, dass sich der hier stattfindende Diskurs, bspw. in Gesetzen, unmittelbar materialisiert. Als Startpunkt der Untersuchung wird der Beginn der rot-grünen Regierungszeit gewählt (1998), da diese – u.a. wegen der Verabschiedung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und dem politischen Beschluss zum Atomausstieg – in besonderer Weise mit der "Energiewende" in Verbindung gebracht wird. Als Endpunkt dient die letzte vollständige Wahlperiode zum Zeitpunkt der Untersuchung. Die Diskursanalyse bezieht sich demnach auf die Bundestagsdebatten zur "Energiewende" zwischen der 14. und 18. Legislaturperiode (1998-2017). Das methodische Innovationspotenzial der Arbeit liegt insbesondere in der Verbindung aus einem Verfahren quantitativer, computerbasierter Diskursanalyse mit einer qualitativen Analyse. Als Ergebnis der Verknüpfung von Transformations- und Diskurstheorie wird ein methodisch komplexes Forschungsdesign präsentiert, das sich neben der Analyse des "Energiewende"-Diskurses auf weitere Bereiche der politischen Transformationsforschung übertragen lässt.
In dieser Arbeit wird das Thema der Überfischung vor der Küste Westafrikas behandelt. Der Schwerpunkt liegt auf der industriellen und auf der illegalen Fischerei, welche hauptsächlich von den Industrienationen ausgehen. Hierbei werden die Rechtslage und die Auswirkungen auf die Ökonomie und die Soziologie in Westafrika behandelt. Im Hinblick
auf die intensive Fischerei lautet die zentrale Frage, ob die industrielle und die illegale Fischerei zu einem Zusammenbruch des Fischereisektors in Westafrika führen. Fazit der Arbeit ist, dass die lokalen Fischer und die Arbeiter aus den Weiterverarbeitungsbetrieben massiven Existenzproblemen ausgesetzt sind. Des Weiteren führt der Mangel an Fischereiprodukten zu einer Vielzahl von Problemen in der Bevölkerung, als Beispiel ist hier die Mangelernährung zu nennen. Den Abschluss dieser Arbeit bilden umfassende Lösungsvorschläge aus den Bereichen Recht, Politik und
Sozialwissenschaften.
Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, Vogelschutzgebiete (VSG) nach nationalem Recht zu besonderen Schutzgebieten zu erklären. Am Beispiel des VSG Unterelbe wurde die Eignung der ordnungsrechtlichen Instrumente des Natur- und andschaftsschutzgebietes (NSG, LSG) sowie normersetzender Verträge zur Sicherung von VSG untersucht. Oft gehen Schutzgebietsausweisungen mit Konflikten zwischen Naturschutz und Landwirtschaft einher. Neben einer detaillierten Betrachtung der europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Sicherung von VSG, fanden daher Agrarumweltmaßnahmen Beachtung. Im Ergebnis zeigt sich, dass normersetzende Verträge europarechtswidrig sind, während das Instrument des NSG rechtlich uneingeschränkt geeignet ist. Ob ein LSG zur Sicherung eines VSG rechtskonform ist, muss stets in einer Einzelfallprüfung geklärt werden.
Auch wenn das Entflechtungsmodell des Independent Transmission Operators vorsieht, dass die Muttergesellschaft durch Anteile Eigentum an dem Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber behält, bestehen organisationsrechtliche Vorgaben, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Allein durch den Aufsichtsrat kann die Muttergesellschaft ihre Interessen mittelbar vertreten. Doch über die Auslegung der Zusammensetzung gemäß § 10d Abs. 3 EnWG besteht Unklarheit. Vor allem bei Anwendung des DrittelbG besteht eine Inkompatibilität zwischen energie- und mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben, die sich in der uneinheitlichen Zusammensetzung in der Praxis niederschlägt. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit Auslegungsmöglichkeiten und Vorschläge hinsichtlich der Zusammensetzung.
Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenmangel oder steigende Energiepreisen erfordern eine höhere Energieeffizienz. Der Gebäudesektor ist für hohe Energieverbräuche verantwortlich. Ein Instrument zur Steigerung
der Gebäudeenergieeffizienz ist das Energiespar-Contracting (ESC). Ein externer Contractor verpflichtet sich vertraglich zur Durchführung effizienzsteigernder Maßnahmen eines Gebäudes. Die Aufwendungen werden refinanziert durch realisierte Energiekosteneinsparungen. Obwohl das ESC Vorteile bietet wird es selten angewandt. Die
Arbeit fokussiert sich besonders auf Möglichkeiten und Probleme des ESC als Geschäftsmodell für Stadtwerke. Die Arbeit verknüpft wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiswissen und konzentriert sich auf rechtliche Aspekte.
Agrobiodiversität besitzt vielfältigen ökologischen, ökonomischen und sozio-kulturellen Wert. Sie ist eine grundlegende Voraussetzung für zukünftige Nutzungen und steht gleichzeitig in einem besonderen Verhältnis zu menschlichem Handeln. Zwar basiert Agrobiodiversität auf Natur, sie ist jedoch wesentlich durch landwirtschaftliche Tätigkeiten gestaltet worden und kann ohne weitere Nutzung durch den Menschen nicht erhalten und erneuert werden. Die vorliegende Dissertation analysiert die Gestaltung gesellschaftlicher Naturverhältnisse in der ländlichen Entwicklung am Beispiel der nachhaltigen Nutzung von Agrobiodiversität. Schutz und Nutzung von Agrobiodiversität wird hierfür in einem ersten Schritt als sozial-ökologisches Phänomen konzipiert. Daran schließen sich Analysen auf agrarpolitischer und landwirtschaftlich praktischer Ebene an. Anhand einer Analyse der der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) und im speziellen der Politik zur ländlichen Entwicklung wird deutlich, dass eine programmatische Orientierung an Wettbewerbsfähigkeit und einer nachhaltigen Entwicklung besteht und das Paradigma einer multifunktionalen Landwirtschaft integrierende Ansätze bietet. Diese Ansätze werden jedoch weiterhin vor dem Hintergrund einer unhinterfragten Logik realisiert, die davon ausgeht, dass naturerhaltendes Wirtschaften nicht wettbewerbsfähig sein kann. Die GAP löst somit die hierarchische Trennung zwischen Schutz und Nutzung von Agrobiodiversität nicht auf. Trotz der Wirkmächtigkeit der GAP kann mittels der Fallstudie "Arche-Region Flusslandschaft Elbe" an einem konkreten Beispiel aus der landwirtschaftlichen Praxis dargestellt werden, wie nachhaltige Agrobiodiversitätsnutzung umgesetzt wird. Aus den Ergebnissen der Fallstudie werden abschließend Schlussfolgerungen für eine Weiterentwicklung der Politik zur ländlichen Entwicklung und EU-Agrarpolitik im Allgemeinen abgeleitet.
Grünstrukturen und Ausgleichsflächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (B-Plänen) tragen zu einer ökologischen Aufwertung von Siedlungsflächen sowie zur Steigerung der Lebensqualität für Bewohnerinnen bei. Entscheidend dafür ist die Qualität der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund wurden 29 B-Pläne der Hansestadt Lüneburg, die der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB unterliegen, einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen. Ergebnis der Erhebung ist, dass Maßnahmen auf öffentlichen Flächen i.d.R. implementiert sind, wobei die Ausdehnung von Privatgär
ten in öffentliche Flächen hinein und z.T. die Pflege problematisch sind. Tendenziell zeigte sich auch, dass Maßnahmen auf Privatflächen weniger oft umgesetzt werden oder nur zufällig vorhanden zu sein scheinen. Hier wird zum
einen die Notwendigkeit eines konsequenteren Vollzugs deutlich; zum anderen sollte im Planungsprozess neben dem ökologischen Mehrwert der Planung die realistische Durchführbarkeit fokussiert werden.
Gentechnische Anwendungen werden in den USA über einen vertikalen Verfahrensansatz geregelt, der meist zu einer Gleichbehandlung konventioneller und genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel führt. Im Gegensatz dazu resultiert die strengere europäische Regulierung mit ihrem horizontalen Verfahrensansatz in einer grundsätzlichen Unterscheidung konventioneller und genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel. Diese Unterschiede bergen im Kontext bilateraler Handelsabkommen ein erhebliches Konfliktpotential, das sich durch die derzeit in Verhandlung stehende Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft noch verschärfen könnte. Trotz starker Geheimhaltung zeichnet sich ab, dass in dem Abkommen der vertikale Verfahrensansatz bevorzugt wird. In Verbindung mit den ebenfalls diskutierten Investor-Staat-Schiedsgerichten könnte dies langfristig die europäischen Gentechnikregulierungen aufweichen oder mit hohen Klagen auf Schadenersatz von US-amerikanischen Investoren einhergehen.