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Viele Regelungen im deutschen Arbeitsrecht gelten nur für Betriebe ab einer bestimmten Größe, wobei derartige Schwellen meist anhand der Beschäftigtenzahl bestimmt werden. Die bestehenden 160 Schwellenwerte sind komplex und inkonsistent definiert, was ihre Beachtung durch die Firmen erschwert. Darüber hinaus kann das Überschreiten einer Schwelle zu zusätzlichen Kosten für die Firma führen, wie z.B. die Errichtung eines Betriebsrates oder die Zahlung einer Abgabe für die Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten. Obwohl die empirische Evidenz nicht eindeutig ist, deuten einige Studien darauf hin, dass Firmen das Überschreiten von Schwellenwerten bewusst vermeiden und der Beschäftigungsaufbau dadurch gedämpft wird. Um diese Transaktionskosten und Nebenwirkungen zu vermeiden, machen wir verschiedene Vorschläge zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Schwellenwertregelungen.
In der öffentlichen Diskussion in Deutschland wird häufig die These vertreten, dass Arbeitsplätze vorwiegend in kleinen und mittleren Firmen geschaffen werden, während die großen Firmen vor allem Arbeitsplätze abbauen. Eine empirische Überprüfung für den Zeitraum 1999 bis 2005 mit Daten aller west- und ostdeutschen Betriebe, die mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben, zeigt, dass die These vom alleinigen „Jobmotor Mittelstand“ viel zu undifferenziert ist. In mittelständischen Unternehmen werden zwar überproportional viele Arbeitsplätze geschaffen, aber auch überproportional viele abgebaut. Großbetriebe mit 250 und mehr Beschäftigten weisen dagegen sowohl bei der Schaffung als auch beim Abbau von Arbeitsplätzen geringere Werte auf als es ihrem Beschäftigungsanteil entspräche. Wirtschaftspolitische Maßnahmen, die sich an der Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse orientieren, lassen sich somit nicht mit einem besonders ausgeprägten Beitrag der Firmen aus dieser Größenklasse zum Beschäftigungswachstum rechtfertigen.