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Die Bauwirtschaft unterscheidet sich von den anderen Produktionsbranchen insbesondere dadurch, dass in der Baupraxis i.d.R. keine oder nur teilweise stationäre Produktion vorliegt. Somit werden die Projektbeteiligten in der Baubranche häufig vor individuelle Probleme ge-stellt, die bei einer stationären Fertigung nicht auftreten würden. Um diese individuellen Prob-lemfaktoren zu minimieren und den Bauablauf zu beschleunigen, werden teilweise die Haupt-bestandteile der Gebäudekonstruktion bereits in Fertigungswerken vorgefertigt, so z.B. bei Stahlbetonfertigteilen. Die Leistungserbringung auf der Baustelle wird somit zwar zeitlich optimiert, die örtliche Montage der gefertigten Konstruktionselemente bietet allerdings weite-re mögliche Unwägbarkeiten. Durch die bei jedem Bauvorhaben individuellen Gegebenheiten können unvorhersehbare Fak-toren zu einer Störung des Bauablaufs führen. Die in der theoretischen Terminplanung, bei-spielsweise anhand eines Balkenterminplans getakteten Arbeitsschritte der einzelnen Gewer-ke, können in der Baupraxis durch unterschiedliche Ursachen gestört werden. Ausgehend von dieser Tatsache sind für die Projektbeteiligten die jeweiligen Auswirkungen einer Bauablaufstörung entscheidend. Die Folgen, die sich aus einer Bauablaufstörung erge-ben, sind von der jeweiligen Störungsursache abhängig. Hierbei ist insbesondere zu unter-scheiden, ob die Ursache aus der Verantwortungssphäre des Auftraggebers oder des Auftrag-nehmers resultiert. Bauablaufstörungen können sowohl zeitliche als auch monetäre Auswirkungen mit sich brin-gen. Durch die heutzutage häufig sehr eng getakteten Terminpläne ohne große Pufferzeiten können die zeitlichen Auswirkungen auf die Projektfristen von großer Bedeutung für die Pro-jektbeteiligten sein. Die Auswirkungen auf die gesetzten Fristen infolge von aufgetretenen Bauablaufstörungen sind von den vertraglich vereinbarten rechtlichen Grundlagen abhängig. In dieser Masterarbeit im Rahmen des Masterstudiengangs ‚Baurecht und Baumanagement‘ soll das Thema der Fristverlängerungen in Folge von Bauablaufstörungen näher betrachtet werden. Diesbezüglich werden zunächst die Grundlagen von Fristen und Bauablaufstörungen aufgegriffen. Anschließend werden Nachweisführung und Berechnungsansätze vorgestellt.
Dieser Projektbericht wurde im Wintersemester 07/08 von einem dreizehnköpfigen Team, bestehend aus Studierenden des Departments Wirtschaftsrecht der Leuphana Universität Lüneburg, unter Leitung von Prof. Dr. Zenz, erstellt. In der übertragenen Aufgabe galt es, den Weg der Normen des Genossenschaftsgesetzes von der alten Fassung hin zur Novellierung zu rekapitulieren. Ausgehend vom alten Gesetzestext ist somit für die maßgeblichen Bestimmungen aufgezeigt, welche Änderungen das vom Bundesministerium der Justiz gebildete Referat im Gesetzesentwurf und in der dazugehörigen Begründung vom 19.10.2005 verfasste. Aufbauend auf dieser „Rohfassung“ erfolgt sodann ein Abgleich mit der hierzu erfolgten Stellungnahme des BVR, also des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken vom 27.10.2005 und der Stellungnahme des Bundesrates vom 10.03.2006 hin zum verabschiedeten Text, wie er sich heute in dem geltenden Genossenschaftsgesetz wieder findet.
Kausalitätsnachweise aus baubetrieblicher Sicht anhand konkreter bauablaufbezogener Darstellungen
(2019)
Das Baugewerbe ist durch eine hohe Individualfertigungsweise gekennzeichnet. Dabei steht dem jeweiligen Besteller ein nahezu unbegrenztes Änderungsrecht zu, das über den gesam-ten Herstellungsprozess ausgeübt werden kann. Desweiteren ist eine vorherige Einigung über die aus den Änderungen folgende Vergütung vertraglich nicht zwingend notwendig. Damit einhergehend werden die entsprechenden Fristverlängerungsansprüche nicht eindeu-tig unter den Vertragspartnern festgehalten. Die Produktion in der Bauwirtschaft ist heute aufgrund des hohen Mechanisierungsgrades mit der Produktion in der Industrie vergleichbar. Jede Unterbrechung und Störung der Ferti-gung führt zu hohen zeitabhängigen Kosten. Deshalb ist sowohl eine genaue Bauablaufpla-nung als auch die Sicherstellung der Ansprüche daraus so wichtig. Die aus dieser Situation heraus folgende Diskussion der Vertragspartner über die Vergütung und die Fristverlängerung führt in einigen Fällen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Hierbei hat der Bundesgerichtshof (BGH) aufgezeigt, dass eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung zum Nachweis der Kausalität notwendig ist. Bisher hat kein baubetriebliches Verfahren einen solchen Nachweis vor dem BGH erbringen können. Der Rückschluss, dass damit alle bekannten Verfahren ungeeignet wären ist jedoch falsch, da nur ein Bruchteil der Verfahren bisher zur Prüfung in einem Gerichtsverfahren bis zum BGH gelangt sind. Es ist nicht Aufgabe des BGH ein solches baubetriebliches Verfahren zu entwickeln. Deshalb hat sich der BGH auch nur spärlich zu der Ausgestaltung eines sol-chen Verfahrens geäußert. Dennoch haben sich hierzu vermehrt die Oberlandesgerich-te (OLG) in die Diskussion eingebracht. Daraus ergibt sich eine Unsicherheit für die an der Problemstellung beteiligten Personen. Dies sind insbesondere Auftragnehmer (AN), Auftraggeber (AG) und deren Erfüllungsgehil-fen. Es ist nicht eindeutig klar, wie eine vom BGH geforderter konkrete bauablaufbezogene Darstellung auszusehen hat. Dazu bemerkt Leinemann1: „Dieser Begriff ist geradezu zum Zauberwort in der Auseinandersetzung über gestörte Bauabläufe geworden. Gerade die bau-betriebliche Literatur entwickelt hier einen erstaunlichen Ideenreichtum.“ Bei den Baufirmen liegt der Fokus häufig auf der Ausarbeitung eines monetären Anspruchs. Dabei wird den Kausalzusammenhängen wenig Beachtung geschenkt. Deshalb werden in dieser Arbeit die Kausalitätsnachweise anhand der konkreten bauablaufbezogenen Darstel-lung untersucht. In Kapitel 2 werden Grundlagen zum Themenkomplex erläutert und definiert. Auf diesen begrifflichen Grundlagen basiert die weitere Arbeit. Anschließend erfolgt in Kapitel 3 die Untersuchung und Einordnung der Kausalität, vor dem juristischen und baubetrieblichen Hintergrund. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei der pluralen Kausalität gewidmet. Anhand der Rechtsprechung der OLGs und des BGH zu konkreten bauablaufbezogenen Dar-stellungen werden in Kapitel 4 die juristischen Anforderungen an eine baubetriebliche Aus-wertung erarbeitet. In Kapitel 5 wird mit zwei baubetrieblichen Verfahren die generelle Vorgehensweise eines baubetrieblichen Nachweises anhand eines Terminplans erläutert. Dabei werden die Verfah-ren auf ihre Eignung gemäß der vorher ausgewerteten Rechtsprechung geprüft. Zum Abschluss wird in Kapitel 6 auf spezielle praktische Fragestellungen eingegangen, mit Hilfe derer ein Lösungsansatz vorgestellt wird. Demnach ist eine baubegleitende Auswertung von Behinderungsauswirkungen auch bei unklarem Leistungssoll möglich. Das Kapitel 7 fasst die Ergebnisse zusammen und blickt auf die tägliche Arbeit unter Zugrun-delegung der erarbeiteten Ergebnisse. Für einen Bauzeitverlängerungsanspruch ist zum Teil eine Behinderungsanzeige bzw. Offen-kundigkeit Voraussetzung. Dies wird in dieser Arbeit als gegeben vorausgesetzt. Der Schwer-punkt liegt auf der baubetrieblichen Sichtweise. Dabei werden insbesondere Terminpläne genauer untersucht. Für Ansprüche aus Bauzeitverlängerung werden hier ausschließlich Fristverlängerungen betrachtet. Die monetären Auswirkungen werden nicht bearbeitet.
„Verehrte Grinsekatze, würdest du mir bitte verraten, welchen Weg ich einschlagen muss, um von hier aus weg zu kommen? Das hängt in beträchtlichem Maße davon ab, wohin du gehen willst Ach wohin ist mir eigentlich gleich Dann ist es auch allerlei, wie du weitergehst“. Alice im Wunderland Im Sommer 2016 habe ich den bisherigen Höhepunkt meiner beruflichen Karriere erreicht. Nach drei Jahren Beschäftigung als Bauleiter in einem mittelständischen Unternehmen, welches sich erfolgreich in der Baubranche, speziell im Gewerk „Baustelleneinrichtung“ entwickelt hat, habe ich die Regionalleitung für den Bereich Deutschland Mitte übernommen. Jedoch bemerkte ich gleichzeitig, je mehr sich mein vierzigster Geburtstag näherte, das verstärkte Gefühl, dass mir etwas Neues für mein allgemeines Wohlbefinden fehlte. Ein neuer Impuls, eine neue Motivation, ein Perspektivenwechsel. Ich habe sehr viel Zeit mit dem Gedanken verbracht, welchen neuen Weg ich einschlagen könnte, der meinen Wunsch nach einer neuen Herausforderung erfüllt und mich wieder für einen neuen Lebensabschnitt begeistert. Schließlich habe ich nach zahlreichen Gesprächen, insbesondere mit meiner Frau Erika und meinem Bruder Semjon, auf dessen Empfehlung hin diesen berufsbegleitenden Masterstudiengang angefangen. Das Studium löste in mir einen unglaublichen Veränderungsprozess aus, der dazu führte, dass ich meine Vorstellung über die Berufsethik neu bewertet und gewichtet habe. Daraus ist das Interesse über das Thema Kooperationspflichten entstanden, welches ich gerne in der nachfolgenden Arbeit vertiefen möchte. An dieser Stelle möchte ich es auch nicht versäumen, mich ganz herzlich bei meinem Erstprüfer Herrn Dr. Frank Peter Ohler für seine fachlich kompetente Begleitung und Unterstützung zu bedanken, sowie bei meinem Zweitprüfer Herrn Prof. Dr. Ralf Schottke für das neu vermittelte Wissen während des Studiengangs, bei Herrn Oliver Karrié für die finanzielle Unterstützung und bei meiner Schwägerin Regina Hefle für die Korrekturlesung und Hilfe bei den Literaturrecherchen. Mein Dank gilt auch meinem Vater Boris, der mich auf meinem Studienweg immer wieder motiviert und unterstützt hat. Meiner Frau und meinem neunjährigen Sohn Maximilian, die auf mich während meines zweijährigen Studiums immer wieder an den Vorlesungswochenenden verzichten mussten. In Gedenken widme ich diese Arbeit meiner im Jahr 2001 verstorbenen Mutter Irina, die meiner Bildung einen besonderen Stellenwert beigemessen hatte.
Die vorliegende Bachelor Thesis fasst personalpolitische Antworten auf die Megatrends in unserer Gesellschaft zusammen. Ziel ist es, einen Handlungsleitfaden für die künftige Gestaltung der Personalarbeit als Reaktion auf diese Trends zu erstellen. Ein modernes und nachhaltiges Personalmanagement-Konzept muss der Anforderung genügen, weit reichende gesellschaftliche Trends rechtzeitig zu erkennen, um entsprechend auf die veränderte Situation, die modifizierten Bedürfnisse, Eigenschaften und Kompetenzen der eigenen und potentiellen Mitarbeiter reagieren zu können. Im ersten Schritt werden die Megatrends „Demografischer Wandel“ und „Globalisierung“ erläutert und in den personalwirtschaftlichen Kontext eingeordnet. Anschließend erfolgt die Ausarbeitung eines Literaturspiegels bzgl. der als Reaktion auf diese Problemfelder zu ergreifenden, personalpolitischen Maßnahmen. Diese werden in einem Kriterienkatalog zusammengeführt, der als Maßstab für die Überprüfung moderner Personalmanagementkonzepte heranzuziehen ist. Des Weiteren werden zwei ausgewählte Praxisbeispiele (DekaBank, E.ON Ruhrgas AG), mittels des entworfenen Handlungsleitfadens, auf ihre Qualität und Zukunftsfähigkeit aber auch auf Schwachstellen überprüft. Die so gewonnenen Erkenntnisse werden abschließend noch einmal zusammengefasst und in einem Ausblick verdichtet. Im Anhang finden sich die detaillierten Bewertungen und weiterführende bzw. vertiefende Informationen zu den untersuchten Konzepten aus der Praxis.