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Who’s Afraid of Red, Yellow and Blue? Ikonoklasmus in der Moderne am Beispiel Barnett Newmans
(2015)
Grünstrukturen und Ausgleichsflächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (B-Plänen) tragen zu einer ökologischen Aufwertung von Siedlungsflächen sowie zur Steigerung der Lebensqualität für Bewohnerinnen bei. Entscheidend dafür ist die Qualität der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund wurden 29 B-Pläne der Hansestadt Lüneburg, die der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB unterliegen, einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen. Ergebnis der Erhebung ist, dass Maßnahmen auf öffentlichen Flächen i.d.R. implementiert sind, wobei die Ausdehnung von Privatgär
ten in öffentliche Flächen hinein und z.T. die Pflege problematisch sind. Tendenziell zeigte sich auch, dass Maßnahmen auf Privatflächen weniger oft umgesetzt werden oder nur zufällig vorhanden zu sein scheinen. Hier wird zum
einen die Notwendigkeit eines konsequenteren Vollzugs deutlich; zum anderen sollte im Planungsprozess neben dem ökologischen Mehrwert der Planung die realistische Durchführbarkeit fokussiert werden.
Die Herausforderung produzierender Unternehmen, wachsenden Kundenanforderungen in globalisierten Märkten gerecht zu werden, führt zu einer Abkehr von partiellen Optimierungsmaßnahmen und althergebrachten Unternehmensstrukturen. Als zentrales Element zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit haben sich in der betrieblichen Praxis Ganzheitliche Produktionssysteme etabliert. Zentrale Herausforderung für das eigenständige Einführen und Anwenden Ganzheitlicher Produktionssysteme besteht darin, den Ansatz umfassend zu überblicken und eine geeignete Konzeption für das eigene Unternehmen sicherzustellen. Um Ganzheitliche Produktionssysteme als Optimierungsansatz für Lohn- und Auftragsfertigungsbetriebe zugänglich zu machen und einen Beitrag zur Wettbewerbssicherung dieser Branche zu leisten, verfolgt diese Dissertation das Ziel, ein Modell zur umfassenden Konfiguration Ganzheitlicher Produktionssysteme für kleine und mittlere Lohn- und Auftragsfertigungsbetriebe im Bereich der Herstellung von Metallerzeugnissen zu entwickeln.
Jedes Jahr landen weltweit rund 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel auf dem Müll. Deren Produktion verbraucht knapp ein Drittel des globalen Ackerlandes sowie 250 Kubikkilometer Wasser und entlässt dabei mehr als drei Milliarden Tonnen Kohlendioxid in die Atmosphäre. Gleichzeitig leidet mehr als ein Zehntel der
Weltbevölkerung an Hunger und Unterernährung. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Europäischen Kommission, die Zahl der entsorgten Lebensmittel bis 2020 in der EU zu halbieren. Dieses Vorhaben ist für Bäckereien besonders ehrgeizig, da Brot und Backwaren meist nur einen Tag lang verkauft werden können. Diese Arbeit beschäftigt sich mit innerbetrieblichen Potentialen an der Schnittstelle von Produktion und Verkauf zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Außerdem liefert sie einen konkreten Konzeptvorschlag zur Optimierung des innerbetrieblichen Bestellprozesses.
Die Frage nach einer gerechten, möglichst von allen Mitgliedern eines Gemeinwesens als legitim erachteten, Verteilung verfügbarer Ressourcen stellt sich unweigerlich in jedem kollektiv finanzierten Gesundheitssystem. Sie ist nicht beschränkt auf monetäre oder materielle Ressourcen, sondern betrifft zum Beispiel auch die Arbeitszeit von Fachkräften oder die Allokation von Spenderorganen. In Deutschland wurden solche Verteilungsfragen in der medizinischen Versorgung bisher erstens häufig einzelfallbezogen und ohne eine vorhergehende systematische Klärung der gesellschaftlichen Prioritäten behandelt; zweitens wurden sie vorwiegend von Leistungserbringern und Experten innerhalb von Fachöffentlichkeiten thematisiert. Eine in einigen inner- und außereuropäischen Ländern bereits erprobte Möglichkeit zur Vorbereitung der konsistenten Klärung von Verteilungsfragen in der Gesundheitsversorgung ist die systematische Priorisierung auf Basis einer gesellschaftlich geklärten Axiologie und Methodik. Die gestiegene Patienten- und Bürgerorientierung in der Gesundheitspolitik legt es nahe, Bürger auch in den regelmäßig umstrittenen Fragen nach den Werten, Kriterien und Verfahrensregeln für die Klärung von Priorisierungsfragen frühzeitig in die politische Meinungs- und Willensbildung mit einzubeziehen. Als besonders vielversprechend für die partizipative Bearbeitung komplexer Probleme gelten deliberative Formate, die im Anschluss an die sog. ´Konsensuskonferenzen´ in der Medizin entwickelt wurden. Allerdings ist die Frage, ob und in welcher Weise sich solche deliberativen Beteiligungsformate tatsächlich zur Anregung und Förderung von Prozessen der Meinungs- und Willensbildung zu normativ anspruchsvollen und zukunftsorientierten Problemen eignen, immer noch umstritten. Die vorliegende Arbeit bearbeitet diese politisch-praktisch motivierte Frage im Rahmen einer in der Theorie der deliberativen Demokratie fundierten Mixed-Methods Analyse eines deliberativen Modellprojekts – der ´Lübecker Bürgerkonferenz zur Priorisierung in der medizinischen Versorgung´. Im Rahmen dieses Verfahrens sind im Frühsommer 2010 in Lübeck 20 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger an insgesamt vier Wochenenden zusammengekommen. Sie haben sich intensiv in die Frage nach Werten, Kriterien und Verfahrensregeln für die Priorisierung in der medizinischen Versorgung eingearbeitet, Experten hierzu befragt und zum Abschluss die Ergebnisse ihrer Diskussionen in einem gemeinsamen Bürgervotum festgehalten und der Öffentlichkeit übergeben. Die Bearbeitung der oben genannten Fragestellung erfolgt in drei Analyseschritten: Im Rahmen einer Potenzialanalyse wird zuerst untersucht, ob und in welchem Maß sich die Potenziale, die in der einschlägigen Literatur solchen Bürgerbeteiligungsverfahren zugeschrieben werden, im vorliegenden Fall der Lübecker Bürgerkonferenz tatsächlich entfaltet haben. In einem zweiten Schritt wird im Sinne einer Evaluation untersucht, ob die Anforderungen an die Qualität deliberativer Bürgerbeteiligungsverfahren, die in der einschlägigen Literatur formuliert werden, im und vom Lübecker Projekt erfüllt worden sind. Im dritten Schritt geht es im Sinne einer Kontextanalyse um die Frage, wie sich die spezifischen Bedingungen, die mit dem Thema, dem Design und den Verfahrensentscheidungen gesetzt wurden, auf den Verlauf der Bürgerkonferenz und ihre Ergebnisse sowie auf ihre Bedeutung für die öffentliche und politische Meinungs- und Willensbildung außerhalb der Bürgerkonferenz ausgewirkt haben Auf Grundlage der Analyse der Lübecker Bürgerkonferenz zeigen sich verschiedene in der Literatur bereits beschriebene Wirkungen deliberativer Verfahren auf die verfahrensinterne und öffentliche Meinungs- und Willensbildung. Aus der Analyse von Qualität und Kontexteffekten des Verfahrens werden hinderliche und förderliche Faktoren für die Entfaltung dieser Wirkungen identifiziert worden. Hieraus können 1.) einige Schlussfolgerungen für das analysierte Modellprojekt selbst gezogen, 2.) Empfehlungen für zukünftige ähnliche Beteiligungsverfahren zu zukunftsorientierten, komplexen Fragestellungen abgeleitet und 3.) einige Perspektiven für die Partizipations- und Deliberationsforschung entwickelt werden. So wird die Bürgerkonferenz explizit als Teil eines sie umgebenden deliberativen Systems verstanden. Diese Perspektive hat sich in verschiedener Hinsicht als vorteilhaft für die Analyse eines einzelnen deliberativen Beteiligungsprojekts erwiesen. Die Tauglichkeit dieses Ansatzes ist im Rahmen zukünftiger empirischer Studien zu überprüfen. Die in der vorliegenden Arbeit präsentierten detaillierten Ergebnisse zur Lübecker Bürgerkonferenz können hierfür als Vergleichsmaterialien dienen.
Fragestellung und Kontext: Inwieweit lässt Strafe im Rahmen einer pädagogischen Intervention in der öffentlichen Erziehung heute erziehungswissenschaftlich und rechtlich Legitimieren? Im Verlauf der 70er und 90er-Jahre verschwand der Begriff ´Strafe´ weitgehend aus der erziehungswissenschaftlichen Diskussion. Rückblickend lässt sich nachvollziehen, dass u.a. Impulse aus der ´Stigmatisierungsdebatte´ wie auch die Erkenntnisse, die unter dem Stichwort ´Schwarze Pädagogik´ Eingang in die Debatte fanden. Parallel etablierten sich engagierte Initiativen, antiautoritär mit Kindern umzugehen, gar, ´antipädagogisch´ ganz auf Erziehung zu verzichten. Formeln wie ´Therapie statt Strafe´ initiierten bis in das Strafrecht hinein den Willen, Begriff und Praxis des Strafens zu überwinden. Der bisherigen Debatte, im historischen Zusammenhang sind zwei Aspekte bemerkenswert: Erstens: Das, was objektiv als Strafe gewollt war oder subjektiv so empfunden wurde, hat nicht aufgehört zu existieren. Das heißt: Auch wenn der Begriff Strafe (Sanktion, Konsequenz, sachlogische Folge) tabuisiert und aus dem Fachvokabular gestrichen wurde, wird im Erziehungsalltag weiterhin gestraft, wie die Studie von Günder, Reidegeld, Müller-Schlotmann (2009), treffend nachweisen. Zweitens: Es hat bisher keine systematische Auseinandersetzung in den Erziehungswissenschaften mit dem Phänomen ´Strafe´ gegeben. Erst im Jahr 2013 (ZJJ Heft 3/2013 und 01/2014) gab es einen Versuch aus aktueller Perspektive ´Erziehung´ und ´Strafen´ mehrperspektivisch zu diskutieren. In diese Lücke (Theorie und Handlungslogik) stößt die vorliegende Untersuchung. Auf der Grundlage eines historischen Überblicks wird ein Ansatz entwickelt, mit der Intention und der Fragestellung, wie das Strafproblem in der Erziehung, zumal der öffentlichen, fachlich beantwortet (gelöst) werden könnte. In der interdisziplinär angelegten Untersuchung, ausgehend von der Beobachtung, das Strafe ein fester Bestandteil der Erziehung sei. Dieser Logik selbstverständlichen, ja fraglosen Verhaltens wird in der vorliegenden Erörterung nachgegangen. Zu klären ist die Bedeutung sowie der Einfluss der ´Alltagstheorien´ auf mögliche punitive Tendenzen im Erziehungsalltag, welche durch die oben erwähnte Studie aus dem 2009 zweifelsfrei begründet werden. Diesen Ergebnissen soll mit Hilfe wissenschaftlicher Theorien entgegengetreten werden. Aus dem dafür in Betracht kommenden Bezugswissen nimmt die Erziehungswissenschaft und Psychologie einen zentralen Stellenwert ein. Des Weiteren wird die Bedeutung des Rechts: Grundgesetz, Familienrecht sowie das SGB VIII betont. Zu klären ist, welche Sanktionen noch vom gegenwärtigen Recht und dem Stand der Fachdiskussion in der Pädagogik gedeckt seien. Das aus dem gesellschaftspolitischem Erziehungsauftrag und den Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) ablesbar normative Erziehungsverständnis, sei durch einen hohen Anspruch an Funktionalität, Disziplin und soziale Anpassung geprägt. Die Handhabung des ´Strafproblems in der Pädagogik´ sei, trotz der Reformen in den 1980er und 1990er Jahren nach wie vor wesentlich von Alltagstheorien geprägt (Luedtke 2009). Design: Die vorliegende Erörterung ist eine interdisziplinär angelegte, literaturgestützte Untersuchung, die sich ausschließlich auf vorhandenes Wissen/Theorien bezieht.
Der vorliegende Beitrag berichtet über fragwürdiges Unternehmensverhalten. Wir gehen auf Fälle ein, die einiges Aufsehen erregt haben. Ziel unserer Darlegungen ist es, einen Beitrag zur Erklärung der ´Bad Practices´ zu leisten, die hierbei zur Anwendung kamen. Primär geht es uns um die Mechanismen, die unmoralisches Verhalten von und in Organisationen hervor-bringen. Dahinter steht die Vorstellung, dass es eine Reihe von typischen Verhaltensmustern gibt, deren Analyse ein hohes theoretisches Potential birgt. Im Ergebnis konnten wir eine Reihe von Mechanismen finden, die sich drei Grundmustern im Umgang mit der Moral zuord-nen lassen: der Moralumgehung, der Moralbesetzung und der Moral-Ignoranz.