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Es soll versucht werden, mit Hilfe von Aussagen der Systemtheorie das Subsidiaritätsprinzip näher zu beleuchten. Dies hat vor allem zwei Gründe: Publikationen zur Systemtheorie nehmen in den letzten Jahren genauso zu wie die zum Subsidiaritätsprinzip. Dies liegt vor allem an der Europadiskussion (siehe Stamm, in diesem Band) und an der Diskussion über das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Länder und Kommunen.
Das vorliegende Skript dient als begleitende Unterlage für die Veranstaltungen Datenstrukturen und Systemnahe Programmierung an der Universität Lüneburg.
Im Zuge der starken Zunahme von Automatisierung in Fertigungsbereichen steigt auch der Bedarf an produktionsrelevanten Daten für Beurteilungen und Entscheidungen an. Die E&K Automation Gruppe bietet mit ihren MES-CON-OS Produkten zurzeit die Möglichkeit, diese Daten aus SPS (Siemens S7) über ein VB-Tool in eine Datenbank zu schreiben und über ein MS Access-Frontend zu betrachten und auszuwerten. Im Zuge der Diplomarbeit soll diese Technik modernisiert und durch entsprechend neu zu erstellende Tools ersetzt werden. Der Datenaustausch wird durch das Tool MES-CON-OS COM vorgenommen. Es überträgt die Daten von einer Steuerung (SPS od. auch PC) in eine Datenbank. Die Datenanalyse teilt sich auf in MES-CON-OS WS, welches die gesammelten Daten für andere Programme zur Verfügung stellt und MES-CON-OS OEE, welches über ein Web-Frontend den Zugriff auf eine Statistikdarstellung für diese Produktionsdaten möglich.
Fragestellung und Kontext: Inwieweit lässt Strafe im Rahmen einer pädagogischen Intervention in der öffentlichen Erziehung heute erziehungswissenschaftlich und rechtlich Legitimieren? Im Verlauf der 70er und 90er-Jahre verschwand der Begriff ´Strafe´ weitgehend aus der erziehungswissenschaftlichen Diskussion. Rückblickend lässt sich nachvollziehen, dass u.a. Impulse aus der ´Stigmatisierungsdebatte´ wie auch die Erkenntnisse, die unter dem Stichwort ´Schwarze Pädagogik´ Eingang in die Debatte fanden. Parallel etablierten sich engagierte Initiativen, antiautoritär mit Kindern umzugehen, gar, ´antipädagogisch´ ganz auf Erziehung zu verzichten. Formeln wie ´Therapie statt Strafe´ initiierten bis in das Strafrecht hinein den Willen, Begriff und Praxis des Strafens zu überwinden. Der bisherigen Debatte, im historischen Zusammenhang sind zwei Aspekte bemerkenswert: Erstens: Das, was objektiv als Strafe gewollt war oder subjektiv so empfunden wurde, hat nicht aufgehört zu existieren. Das heißt: Auch wenn der Begriff Strafe (Sanktion, Konsequenz, sachlogische Folge) tabuisiert und aus dem Fachvokabular gestrichen wurde, wird im Erziehungsalltag weiterhin gestraft, wie die Studie von Günder, Reidegeld, Müller-Schlotmann (2009), treffend nachweisen. Zweitens: Es hat bisher keine systematische Auseinandersetzung in den Erziehungswissenschaften mit dem Phänomen ´Strafe´ gegeben. Erst im Jahr 2013 (ZJJ Heft 3/2013 und 01/2014) gab es einen Versuch aus aktueller Perspektive ´Erziehung´ und ´Strafen´ mehrperspektivisch zu diskutieren. In diese Lücke (Theorie und Handlungslogik) stößt die vorliegende Untersuchung. Auf der Grundlage eines historischen Überblicks wird ein Ansatz entwickelt, mit der Intention und der Fragestellung, wie das Strafproblem in der Erziehung, zumal der öffentlichen, fachlich beantwortet (gelöst) werden könnte. In der interdisziplinär angelegten Untersuchung, ausgehend von der Beobachtung, das Strafe ein fester Bestandteil der Erziehung sei. Dieser Logik selbstverständlichen, ja fraglosen Verhaltens wird in der vorliegenden Erörterung nachgegangen. Zu klären ist die Bedeutung sowie der Einfluss der ´Alltagstheorien´ auf mögliche punitive Tendenzen im Erziehungsalltag, welche durch die oben erwähnte Studie aus dem 2009 zweifelsfrei begründet werden. Diesen Ergebnissen soll mit Hilfe wissenschaftlicher Theorien entgegengetreten werden. Aus dem dafür in Betracht kommenden Bezugswissen nimmt die Erziehungswissenschaft und Psychologie einen zentralen Stellenwert ein. Des Weiteren wird die Bedeutung des Rechts: Grundgesetz, Familienrecht sowie das SGB VIII betont. Zu klären ist, welche Sanktionen noch vom gegenwärtigen Recht und dem Stand der Fachdiskussion in der Pädagogik gedeckt seien. Das aus dem gesellschaftspolitischem Erziehungsauftrag und den Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) ablesbar normative Erziehungsverständnis, sei durch einen hohen Anspruch an Funktionalität, Disziplin und soziale Anpassung geprägt. Die Handhabung des ´Strafproblems in der Pädagogik´ sei, trotz der Reformen in den 1980er und 1990er Jahren nach wie vor wesentlich von Alltagstheorien geprägt (Luedtke 2009). Design: Die vorliegende Erörterung ist eine interdisziplinär angelegte, literaturgestützte Untersuchung, die sich ausschließlich auf vorhandenes Wissen/Theorien bezieht.
Zielsetzung der Studie Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gelten als notorisch strategieabstinent. So ermittelte in den 80er Jahren beispielsweise die Stratos-Forschergruppe nur bei einer kleinen Minderheit von KMU (nämlich bei etwa 11%) die Existenz einer „strategischen Planung“(Bamberger u.a. 1990, 88). Wesentlich günstiger fallen dagegen die Ergebnisse einer neueren Umfrage des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn aus. Danach verfügen immerhin 54% der befragten mittelständischen Industrieunternehmen über eine schriftlich fixierte Unternehmensstrategie(Kayser/Wallau 2003, 88. Eine frühere Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Lüneburg kommt zu einer ähnlichen positiven Einschätzung. Die Mehrheit der befragten Industrieunternehmen erarbeitet durchaus Strategien, die „…als Grundlage des Alltagsgeschäfts“ dienen.