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Die Bauwirtschaft unterscheidet sich von den anderen Produktionsbranchen insbesondere dadurch, dass in der Baupraxis i.d.R. keine oder nur teilweise stationäre Produktion vorliegt. Somit werden die Projektbeteiligten in der Baubranche häufig vor individuelle Probleme ge-stellt, die bei einer stationären Fertigung nicht auftreten würden. Um diese individuellen Prob-lemfaktoren zu minimieren und den Bauablauf zu beschleunigen, werden teilweise die Haupt-bestandteile der Gebäudekonstruktion bereits in Fertigungswerken vorgefertigt, so z.B. bei Stahlbetonfertigteilen. Die Leistungserbringung auf der Baustelle wird somit zwar zeitlich optimiert, die örtliche Montage der gefertigten Konstruktionselemente bietet allerdings weite-re mögliche Unwägbarkeiten. Durch die bei jedem Bauvorhaben individuellen Gegebenheiten können unvorhersehbare Fak-toren zu einer Störung des Bauablaufs führen. Die in der theoretischen Terminplanung, bei-spielsweise anhand eines Balkenterminplans getakteten Arbeitsschritte der einzelnen Gewer-ke, können in der Baupraxis durch unterschiedliche Ursachen gestört werden. Ausgehend von dieser Tatsache sind für die Projektbeteiligten die jeweiligen Auswirkungen einer Bauablaufstörung entscheidend. Die Folgen, die sich aus einer Bauablaufstörung erge-ben, sind von der jeweiligen Störungsursache abhängig. Hierbei ist insbesondere zu unter-scheiden, ob die Ursache aus der Verantwortungssphäre des Auftraggebers oder des Auftrag-nehmers resultiert. Bauablaufstörungen können sowohl zeitliche als auch monetäre Auswirkungen mit sich brin-gen. Durch die heutzutage häufig sehr eng getakteten Terminpläne ohne große Pufferzeiten können die zeitlichen Auswirkungen auf die Projektfristen von großer Bedeutung für die Pro-jektbeteiligten sein. Die Auswirkungen auf die gesetzten Fristen infolge von aufgetretenen Bauablaufstörungen sind von den vertraglich vereinbarten rechtlichen Grundlagen abhängig. In dieser Masterarbeit im Rahmen des Masterstudiengangs ‚Baurecht und Baumanagement‘ soll das Thema der Fristverlängerungen in Folge von Bauablaufstörungen näher betrachtet werden. Diesbezüglich werden zunächst die Grundlagen von Fristen und Bauablaufstörungen aufgegriffen. Anschließend werden Nachweisführung und Berechnungsansätze vorgestellt.
Das Bauvertragsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Titel des Werkvertragsrechts in den §§ 631 – 651 BGB enthalten. Aus dem reinen Werkvertrag des BGB heraus war bisher nicht die Möglichkeit gegeben, nachvertragliche Änderungen in den Bauvertrag einfließen zu lassen. Für die notwendige Ausführung vergessener Leistungen wurde unter Beachtung des Konsenzprinzips hilfsweise § 315 BGB „Bestimmung der Leistung durch eine Partei“ in Verbindung mit § 242 BGB „Treu und Glaube“ herangezogen, um einseitig den Leistungserfolg ändern zu können. Eine Konkretisierung, welche Leistungen der Besteller einseitig ändern kann und wie der sich hieraus entstehende Anspruch auf Gegenleistung zu ermitteln ist, fehlte gänzlich. Die bestehenden Regelungen sind daher nicht konkret genug für die heutigen komplexen Bauvorhaben. Mit der Novellierung des Bauvertragsrechts im BGB wurde auch das einseitige Leistungsänderungsrecht und Regelungen für die Ermittlung der Mehr- und Mindervergütung in dem BGB – Bauvertrag aufgenommen. Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 28. April 2017 ist das neue Bauvertragsrecht eingeführt und wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Durch diese neuen Regelungen soll „eine interessengerechte und ökonomisch sinnvolle Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen“ (Deutscher Bundestag, 2016, S.2) erzielt werden. Ob die Schnittstelle zwischen Leistungsänderung und Gegenleistung, unter Berücksichtigung baubetriebswirtschaftlicher Aspekte und der Ausgeglichenheit zwischen Leistungsänderung und Gegenleistung mittels der vorgegebenen Maßstäbe überhaupt möglich ist, wurde in der vorliegenden Arbeit untersucht. Hierfür wurde das baubetriebliche System des BGB – Bauvertrags erarbeitet und die Novellierung des Bauvertragsrechts im Hinblick auf die Masterarbeit Torge Meister IV Bereiche des Änderungsrechts (§ 650 b BGB) und der Vergütungsanpassung (§ 650 c BGB) vorgestellt. Basierend auf der Vorstellung des neuen BGB – Bauvertrags sind die Möglichkeiten der Leistungsänderungen in der Schnittstelle zu der Ermittlung der Mehr- oder Mindervergütungen herausgearbeitet worden. Dabei wurde festgestellt, dass neben den beiden Vergütungsermittlungsmethoden des § 650c BGB auch die Möglichkeit der freien Vergütungsermittlung nach § 650 b Abs.1 BGB gegeben ist. Auch wie die Sachverhalte Nachlässe, Mengenänderungen bei Einheitspreisverträgen sowie Bauzeit und die Art der Ausführung bei der Kostenermittlung und der Beauftragung von vergessenen Leistungen zu berücksichtigen sind, ist in die Untersuchung eingeflossen. Trotz der aufgezeigten Lücken des neuen Bauvertragsrechts wurde mittels der Untersuchung der Schnittstelle zwischen den Änderungsverlangen und der Vergütung der vergessenen Leistungen festgestellt, dass grundsätzlich die Umsetzung im baubetrieblichen System möglich ist. Mit den vorgestellten Kalkulationsansätzen in Kombination mit einer Gemeinkostenausgleichsrechnung wird ein Ansatz für die Lösung der fehlenden Ausgeglichenheit zwischen Leistung und Gegenleistung vorgestellt. Darüber hinaus wird herausgearbeitet aus welchen Gründen es bei Bauprojekten, die auf auf dem neuen BGB – Bauvertrag basieren, zu Streit zwischen den Vertragsparteien und damit zu einer Verteuerung und Verzögerung der Bauprojekte kommen wird.
Neben dem Klimawandel und der Verstädterung zählt der Verlust biologischer und kultureller Vielfalt mit unberechenbaren Konsequenzen für die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen zu den größten Herausforderungen der Zukunft, auch in UNESCO-Biosphärenreservaten, die Modellregionen für nachhaltige Entwicklung sind. Deshalb wurden durch die vorliegende Studie erstmalig Ökosystemdienstleistungen im UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee erfasst und bewertet. Dort sind insgesamt 39 Ökosystemdienstleistungen nachzuweisen, wobei räumliche Unterschiede hinsichtlich der Zonierung zu beobachten sind: Je strenger der Schutzstatus, desto geringer ist die Anzahl an nutzbaren Ökosystemdienstleistungen. Mittels Q-Methode wurden fünf unterschiedliche Werteperspektiven auf die bereitgestellten Ökosystemdienstleistungen identifiziert: 1) Übereinstimmung mit der Biosphärenreservats-Idee, 2) Regionalität mit dem Streitpunkt Kultur, die als a) entbehrlicher Luxus oder b) elementarer Lebensinhalt wahrgenommen wird, 3) Landwirtschaft und Nostalgie sowie 4) Vorsorge durch natürliche Regulierungsleistungen. Alle Perspektiven stimmen darin überein, dass die Vielfalt der Natur und sauberes Trinkwasser sowie die meisten regulierenden Ökosystemdienstleistungen von großer Wichtigkeit sind. Die Ergebnisse der Erfassung können als Grundlage zur weiteren Untersuchung der Ökosystemdienstleistungen im UNESCOBiosphärenreservat Schaalsee verwendet werden und die bei der Bewertung identifizierten Perspektiven sollten in zukünftige Entscheidungen, die das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und seine Stakeholder betreffen, einfließen.
Smartphones make intensive use of precious metals and so called conflict minerals in order to reach their high performance in a compact size. In recent times, sustainability challenges related to production, use and disposal of smartphones are increasingly a topic of public debate. Thus, established industry actors and newly emerging firms are driven to engage in more sustainable practices, such as sustainable sourcing of materials, maintenance services or take-back schemes for discarded mobile phones. Many of these latter efforts can be related to the concept of a circular economy (CE). This thesis explores how CE-related value creation architectures (VCAs) in the smartphone industry contribute to slowing and closing resource loops in a CE. In order to analyze these new industry arrangements, transaction cost theory (TCT) is used as a guiding theory for a make-or-buy analysis. Combining TCT with the concept of a CE is a novel research approach that enables the empirical analysis of relationships between focal actors (e.g. manufacturers) and newly emerging loop operators (e.g. recycling firms) in the smartphone industry. Case studies of such VCAs are conducted with case companies drawn from the Innovation Network on Sustainable Smartphones (INaS) at Leuphana Universtity of Lüneburg and analyzed regarding their involved actors, partnerships, circular activities, motivation and perceived barriers. Evidence from the conducted case studies suggests that asset specificity for circular practices increases for higher order CE-loops such as maintenance or reuse, therefore long-term partnerships between focal actors and loop operators or vertical integration of CE practices are beneficial strategies to reach a sophisticated CE. Similarly, circular practices that go beyond recycling require a strong motivation, either through integration in the focal firm´s quality commitment or through business model recognition. It is further suggested that the circular design of products and services could reduce necessary transaction costs and thus overall costs of a circular economy. Four different integration strategies for circular economy practices have been derived from the conducted case studies. These are: 1) vertically integrated loops, 2) cooperative loop-networks, 3) outsourcing to loop operators and 4) independent loop operators. This work thus provides evidence that circular economy activities do not necessarily have to be managed by focal actors in the value chain. Rather, circular practices can also be put forward by specialized loop operators or even independent actors such as repair shops.