Von der Vorgründungsgesellschaft zur Unternehmergesellschaft
How to alienate assets and contracts from the pre-incorporation-stage to a registered German UG
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz auch UG genannt, hat einen wahren Gründungsboom bei Kapitalgesellschaften ausgelöst und mit fast 120.000 eingetragenen UGs Ende 2016 schon einen stattlichen Anteil am Gesamtvolumen der GmbHs in Deutschland erreicht. Ebenso stattlich ist die deutlich über dem Schnitt der GmbH liegende Insolvenzquote der UG. Gründung und Fehler, ein häufiges Thema: vor allem rechtliche Unkenntnis und vorschnelles Handeln erzeugen Haftung und wirtschaftliche Probleme. Fehler in der Vorgründungsphase der UG passieren besonders leicht, da der junge Gründer mit seinem Unternehmen gleich mehrere Gründungsphasen mit unterschiedlichen Rechtssystematiken zu durchlaufen hat und der typische UG-Gründer nicht rechtsaffin sondern eher handlungsaffin ist. Diese Fehler sind aber auch besonders schmerzhaft, da im Rahmen des eigens für die UG geschaffenen Paragraph 5a GmbHG einige einschränkende Regelungen, wie etwa das Sacheinlageverbot, enthalten sind. So ist die nachträgliche Einbringung von in dieser Vorgründungsphase (und was ist das?) erworbenen Wirtschaftsgütern oder gar der Gesellschaftsanteile einer Vorgründungsgesellschaft in die UG in Form einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung nicht zulässig. Ein eher starres Korsett von Spezialregelungen trifft auf eine besondere Gründerklientel. Wenn der Gründer dann bei der Belehrung im Notartermin zur Gesellschaftsgründung erfährt, was er nicht machen darf oder durfte (zum Beispiel Verträge im Namen des zu gründenden Unternehmens abzuschließen) und ab wann er was machen darf oder durfte, um in den Genuss der gewünschten Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft zu kommen, ist es meistens zu spät: er hat es schon gemacht. Die Arbeit untersucht, ob, und wenn ja in welcher Form es, zum Beispiel über Umwandlungen innerhalb und außerhalb des UmwG, doch Möglichkeiten gibt, die Verträge, Verbindlichkeiten, Wirtschaftsgüter auf die eingetragene UG zu übertragen und dabei nicht nur die Vorschriften des Paragraph 5a GmbHG zu beachten. Hierbei werden die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt und schließlich Handlungsempfehlungen auf Basis der Erkenntnisse gegeben.
Author: | Torsten Schardt |
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URN: | urn:nbn:de:gbv:luen4-opus-145107 |
URL: | https://pub-data.leuphana.de/frontdoor/index/index/docId/873 |
Advisor: | Alexander Schall (Prof. Dr.), Sarah Roja Azimi (Dr.) |
Document Type: | Master's Thesis |
Language: | German |
Year of Completion: | 2018 |
Date of Publication (online): | 2018/09/20 |
Publishing Institution: | Leuphana Universität Lüneburg, Universitätsbibliothek der Leuphana Universität Lüneburg |
Release Date: | 2018/09/20 |
Tag: | Gründungsboom; Haftungsbegrenzung; Kapitalgesellschaft; UG Business Law; German UG; contract pre-incorporation stage |
GND Keyword: | Vorgründungsgesellschaft; Unternehmensgründung; Unternehmergesellschaft |
Institutes: | Fakultät Wirtschaftswissenschaften / Leuphana Law School (LLS) |
Dewey Decimal Classification: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |
Licence (German): | ![]() |